Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Geltung

1.1 Nachstehende allgemeine Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle Leistungen, es sei denn, daß hiervon abweichende Bedingungen schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch, wenn hierauf im Einzelfall nicht Bezug genommen wird.

1.2 Für alle Lieferungen und Leistungen gegenüber Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtlichen Sondervermögen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dies gilt auch dann, soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners entgegenstehende Regelungen enthalten.

2 Allgemeines

2.1 Alle Rechte und Pflichten aus einem Vertrag über Lieferungen und Leistungen sind ohne schriftliche Zustimmung auf Dritte nicht übertragbar.

2.2 Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt es die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Etwa unwirksame Bestimmungen sind im Rahmen des gesetzlich zulässigen so umzudeuten oder durch gesetzliche Vorschriften zu ersetzen, daß der nach dem Willen der Vertragspartner erstrebte Erfolg möglichst gleichkommend verwirklicht wird. Dasselbe gilt, wenn eine ergänzungsbedürftige Lücke offenbar wird.

3 Leistungen

3.1 Angebote sind stets freibleibend. Wir behalten uns Konstruktions- und Formänderungen vor. Technische Angaben, Beschreibungen und Abbildungen des Liefergegenstandes in Angeboten, Prospekten und sonstigen Informationen stellen keine garantierten zugesicherten Eigenschaften dar und erfolgen unter dem Vorbehalt der Änderung.

3.2 Für den Umfang der Lieferungen oder Leistungen ist die schriftliche Bestätigung (Auftragsbestätigung) maßgebend. Falls ein verbindliches schriftliches Angebot mit zeitlicher Bindung und fristgemäßer Annahme vorliegt, ist der Inhalt des Angebots maßgeblich. Nebenabreden sind nur bei schriftlicher Bestätigung wirksam.

4 Lieferungen

4.1 Lieferfristen bzw. Lieferzeit sind nur bei schriftlicher Bestätigung verbindlich. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist oder, falls die Auslieferung sich aus Gründen verzögert, die der Besteller zu vertreten hat, bei Mitteilung der Versandbereitschaft innerhalb der vereinbarten Frist.

4.2 Die Einhaltung der Lieferzeit und Auslieferung setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus. Ich bin berechtigt, bei Annahmeverzug des Bestellers nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen gesetzten Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen, den Besteller unter Zugrundelegung einer angemessenen verlängerten neuen Frist zu beliefern, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

4.3 Die Liefer- oder Leistungsfrist verlängert sich angemessen, wenn die Nichteinhaltung auf höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder den Eintritt anderer unvorhergesehener Hindernisse zurückzuführen ist, die außerhalb des Verantwortungsbereiches liegen. Gleiches gilt, wenn solche Umstände bei Unterlieferern bzw. Zulieferern eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse wird in wichtigen Fällen dem Besteller mitgeteilt. Der Besteller kann jedoch nach fruchtlosem Ablauf einer gesetzten Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Entschädigungsansprüche des Bestellers sind in allen Fällen verspäteter oder nicht erfolgter Leistung auch nach Ablauf einer gesetzten Nachfrist ausgeschlossen. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Verzug von uns bzw. unseren gesetzlichen Vertretern oder unserem leitenden Personal vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

5 Eigentumsvorbehalt

5.1 Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung zwischen uns und dem Besteller zustehenden Ansprüche (Vorbehaltsware).
Der Besteller ist zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang gegen Barzahlung, sonst nur unter Weitergabe des Eigentumsvorbehalts berechtigt, nicht aber zu anderen Verfügungen, insbesondere nicht zur Sicherungsübereignung und Verpfändung. Teilzahlungsverkäufe des Bestellers, die durch Dritte finanziert werden, gelten nicht als Verkauf im ordnungsgemäßen Geschäftsgang gegen Barzahlung.
Der Besteller tritt hiermit schon jetzt seine künftigen Kaufpreisforderungen aus dem Weiterkauf der Vorbehaltsware an uns ab und verpflichtet sich, uns die Namen der Drittschuldner und die Höhe dieser Forderung auf Verlangen mitzuteilen. Wir nehmen diese Abtretung schon jetzt hiermit an. Bis auf Widerruf ist der Besteller zur Einziehung der abgetretenen Kaufpreisforderungen berechtigt. Alle Kosten, die uns durch Einziehung der abgetretenen Kaufpreisforderungen entstehen, hat der Besteller zu tragen.

5.2 Verbindet der Besteller die gelieferten Waren mit Grundstücken oder beweglichen Sachen, so tritt er schon jetzt die ihm wegen dieser Verbindung zustehenden Forderungen mit allen Nebenrechten an uns ab; wir nehmen die Abtretung hiermit an.

5.3 Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, so ist er verpflichtet, die Vorbehaltsware auf Verlangen uns unverzüglich herauszugeben. Bei der Feststellung des Rücknahmepreises werden wir eine zwischen Lieferung und Rücknahme eingetretene Wertminderung angemessen berücksichtigen.

6 Mängelhaftung

6.1 Für Mängel der Lieferung, zu denen auch das Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften gehört, haften wir unter Ausschluß weiterer Ansprüche wie folgt:

6.1.1 Alle diejenigen Teile oder Leistungen, welche innerhalb von 6 Monaten nach Auslieferung bzw. Mitteilung der Versandbereitschaft infolge fehlerhafter Bauart, schlechten Materials oder Ausführung unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurden, sind nach Wahl von uns unentgeltlich nachzubessern bzw. neu zu liefern bzw. neu zu erbringen. Statt Nachbesserung oder Austausch können wir den Minderwert ersetzen, sofern die Tauglichkeit des Liefergegenstandes nur geringfügig gemindert ist oder eine Nachbesserung unverhältnismäßig wäre.

6.1.2 Wenn wir eine zur Mängelbehebung gestellte angemessene Nachfrist ohne triftigen Grund verstreichen lassen, oder wenn die Nachbesserung unmöglich ist oder nachhaltig mißlingt, so kann der Besteller Kaufpreisminderung geltend machen. Kommt eine Einigung über die Minderung nicht zustande, so kann der Besteller auch Wandlung verlangen bzw. vom Vertrag zurücktreten. Für Rücknahme der Ware erfolgt eine Verrechnungsgutschrift abzüglich 10% für Unkostenbeteiligung sofern sich die Ware in dem ursprünglichen Zustand befindet. Bei Sonderanfertigungen ist die Wandlung bzw. der Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen, sofern wir uns nicht ausdrücklich einverstanden erklären.

6.1.3 Keine Haftung wird übernommen für solche Sachen, die durch natürliche Abnützung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, übermäßige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder durch Verwendung solcher chemischer oder elektrischer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Durch unsachgemäße Behandlung, eigenmächtige Bearbeitung oder Reparatur des Liefergegenstandes durch den Besteller erlischt die Gewährleistungshaftung,ferner insoweit, als Aufstellungs-, Inbetriebnahme- und Bedienungsanleitungen sowie elektrische Anschlussvorschriften nicht genau und umfassend beachtet wurden und dadurch Schäden entstehen.

6.1.4 Die Gewährleistungsfrist für Nachbesserungen, Ersatzlieferungen und Ersatzleistungen beträgt 3 Monate.

6.1 Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen vertragsmäßige Zahlungen des Bestellers nur in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln zurückgehalten werden und wenn über die Berechtigung der Mängelrüge zwischen den Vertragspartnern kein Zweifel besteht.

6.2 Für Liefergegenstände, die nicht von uns hergestellt bzw. nicht unter unseren Namen vertrieben werden, die anderen Ursprungs sind (Handelsware), treten wir alle eigenen Gewährleistungsansprüche an den Besteller ab, welcher diese Ansprüche unmittelbar gegen den Hersteller geltend macht. Dabei werden wir ihm soweit als möglich behilflich sein. Eine Eigenhaftung von uns tritt nur dann ein, wenn der Dritthersteller aus tatsächlichen Gründen nicht in der Lage ist, die Ansprüche des Bestellers zu befriedigen.

6.3 Für gelieferte Gebrauchtware wird keine Mängelhaftung übernommen.

6.4 Von den durch die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten tragen wir die Kosten der Nachbesserung bzw. des Ersatzstückes einschließlich des Versandes an den Besteller soweit die Beanstandung berechtigt ist. Hierunter fallen auch die angemessenen Kosten des Aus- und Einbaues, ferner falls dies nach Lage des Einzelfalls billig und angemessen erscheint, die Kosten der etwa erforderlichen Gestellung von Monteuren. Im Übrigen trägt der Besteller die Kosten.

6.5 Weitere Ansprüche des Bestellers und deren Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind (Mangelfolgeschäden bzw. Begleitschäden). Dies gilt nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften dem entgegenstehen.

6.6 Beanstandungen von Menge und Beschaffenheit hat der Besteller unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Eintreffen der Ware durch schriftliche Anzeige zu erheben. Erfolgt diese Anzeige nicht rechtzeitig, so entfällt insoweit jegliche Haftung.

6.7 Die Garantie beträgt 12 Monate.

7 Zahlungen, Preis

7.1 Für alle Lieferungen und Leistungen gelten die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung bzw. der Auslieferung, falls diese vertragsmäßig später als 4 Monate nach Auftragsbestätigung erfolgt, gültigen Listenpreise. Alle Preise sind Nettopreise, zuzüglich Verpackung, Versicherung und gesetzlicher Mehrwertsteuer. Unter einem Warenwert von 180,00 € fallen Transportkosten von 5,95 € an. Maschinen mit einem LKW – Symbol werden ab Werk geliefert!

7.2 Die Zahlungen bei Maschinen,- Geräte - und Verbrauchsmateriallieferungen haben, wenn nichts anderes vereinbart wurde, zu erfolgen: bei Neukunden per Nachnahme oder mit Vorkasse ansonsten mit Rechnung.
Kundendienst- (Ersatzteillieferung) und Montagerechnungen sind sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.

7.3 Bei Überschreitung der Zahlungsfristen kann ich Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweils geltenden Diskontsatz, mindestens jedoch in Höhe von 9% geltend machen.

7.4 Schecks oder Wechsel werden nur zahlungshalber unter dem üblichen Vorbehalt entgegengenommen. Diskont- und Einzugsspesen trägt der Besteller. Bei Nichteinlösung von Schecks oder Wechseln, bei Zahlungseinstellung des Bestellers oder wenn über dessen Vermögen ein Konkurs oder Vergleichsverfahren beantragt wird, werden sämtliche Forderungen von uns aus der Geschäftsverbindung zur sofortigen Zahlung fällig. Außer den hier aufgeführten Fällen ist der Besteller nicht berechtigt, gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen von uns ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder die Aufrechnung zu erklären.

7.5 Entstehen vor oder nach Zustandekommen eines Liefervertrages in Anlehnung an die vorstehend niedergelegten Grundsätze begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Bestellers, so sind wir berechtigt, entweder Barzahlung oder Sicherheitsleistung vor Lieferung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten und, wenn diese Umstände nachträglich zu Tage getreten sind, vom Besteller Ersatz ihrer Aufwendungen zu verlangen.

8 Montage

8.1 Montagearbeiten sind besonders zu vergüten, falls nichts anderes vereinbart worden ist. Die Montagekosten umfassen insbesondere Reisekosten, tägliche Auslösung und Arbeitsstunden des Montagepersonals einschließlich Zuschläge
- Bei Überstunden und Samstagsarbeit für die ersten zwei Stunden 25%, für alle weiteren Stunden 50%
- Bei Arbeiten an Sonntagen 70%, an gesetzlichen Feiertagen (maßgebend sind die gesetzlichen Feiertage in der BRD) 100%
Hinzu kommt ggf. (z.B. bei Umbauten und bei De- und Remontage gebrauchter Maschinen) Schmutzzulage nach unseren jeweils geltenden Sätzen.

8.2 Vorbereitungs-, Reise., Warte-, und Wegezeit wird als Arbeitszeit berechnet. Verzögert sich die Aufstellung oder Inbetriebnahme ohne Verschulden des Lieferers, so hat der Besteller alle Kosten für die Wartezeit und für weitere erforderliche Reisen zu tragen.

8.3 Vereinbarte Pauschalpreise für Montagen schließen Zuschläge für notwendig werdende Überstunden, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit nicht ein. Diese können zusätzlich berechnet werden. Die mit dem Einbau der Anlage in Zusammenhang stehenden Montagen gelten mit der probeweisen Inbetriebnahme als fertiggestellt.

8.4 Wird die Montage durch den Besteller oder einen von ihm beauftragten Dritten ausgeführt, so sind die jeweils gültigen Betriebs- und Montagevorschriften des Lieferers zu beachten.

9 Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Besteller in dem Zeitpunkt über, zu welchem die Ware das Lager verlassen hat. Eine Versicherung des Transportrisikos erfolgt nur auf ausdrückliche Weisung des Bestellers und zu dessen Lasten.

10 Onlinehandel
Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Nach Eingabe Ihrer persönlichen Daten und durch Anklicken des Buttons "Bestellen" im abschließenden Schritt des Bestellprozesses geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung erfolgt unmittelbar nach dem Absenden durch automatisierte E-Mail. Der Kaufvertrag kommt erst mit einer separaten Auftragsbestätigung oder Lieferung der Ware zustande. Wir speichern Ihre Bestelldaten. Ihre Bestelldaten können sie in unserem Kunden
Login Bereich einsehen.

11 Gerichtstand
Gerichtstand für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten, einschließlich von Scheck- und Wechselklagen ist Greiz, sofern eine derartige Vereinbarung zulässig ist. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.